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   BFH, 28.04.2010 - III R 93/08   

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https://dejure.org/2010,2266
BFH, 28.04.2010 - III R 93/08 (https://dejure.org/2010,2266)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2010 - III R 93/08 (https://dejure.org/2010,2266)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2010 - III R 93/08 (https://dejure.org/2010,2266)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung - Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung auf die Teilnahme am ...

  • openjur.de

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung; Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung auf die Teilnahme am ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, DA-FamEStG 2004
    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung - Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung auf die Teilnahme am ...

  • Bundesfinanzhof

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung - Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung auf die Teilnahme am ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, DA-FamEStG 2004
    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung - Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung auf die Teilnahme am ...

  • IWW
  • rewis.io

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung - Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung auf die Teilnahme am ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung - Keine Anwendung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung auf die Teilnahme am ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht i.R.d. Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a Einkommenssteuergesetz ( EStG ); Erfüllung der Schulpflicht durch Teilnahme am zehn oder weniger Wochenstunden umfassenden Unterricht

  • datenbank.nwb.de

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulpflicht als kindergeldrelevante Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht i.R.d. Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a Einkommenssteuergesetz (EStG); Erfüllung der Schulpflicht durch Teilnahme am zehn oder weniger Wochenstunden umfassenden Unterricht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterricht in Erfüllung der Schulpflicht zählt zur Berufsausbildung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Schulunterricht-light und Kindergeld

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 267
  • NJW 2010, 2911
  • FamRZ 2010, 1165
  • DB 2010, 1444
  • BStBl II 2010, 1060
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 93/08
    Die Grundsätze, die der BFH für die Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710; VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27; VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; BFH-Beschluss vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256), finden auf die Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht keine Anwendung.
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 93/08
    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 93/08
    Denn anders als bei einem Sprachunterricht im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes, der auf einem freiwilligen Entschluss des Kindes beruht und bei dem das Erfordernis der Teilnahme an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden der Abgrenzung zu Urlaubsaufenthalten dient (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296), ist das Kind zur Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht verpflichtet.
  • FG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 K 154/16

    Kindergeld: Anforderung an die Anerkennung einer Berufsausbildung -

    Demgegenüber führe der BFH selbst aus, dass, anders als bei einem Sprachunterricht im Ausland, bei einer Schul-, Universitäts- oder sonstigen klassischen Ausbildung regelmäßig eine Abgrenzung zur reinen Freizeitgestaltung oder zum bloßen Müßiggang oder zu längeren Urlauben oder sonstigen Auslandsaufenthalten, etwa zur Persönlichkeitsbildung, nicht erforderlich sei (BFH, Urteil vom 08. September 2016- III R  27/15; vgl. auch BFH, Urteil vom 28. April 2010- III R 93/08-.

    BFHE 229, 267, BStBI II 2010, 1060; BFH, Urteil vom 18. März 2009 - 111 R 26/06 -, BFHE 225, 331, BStBI 11 2010, 296).

  • BFH, 22.11.2012 - V R 60/10

    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

    Im Hinblick auf die dann erforderliche Abgrenzung zu Urlaubsaufenthalten ist hier von einer Berufsausbildung nur auszugehen, wenn das Kind an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden teilnimmt (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 93/08, BFHE 229, 267, BStBl II 2010, 1060).
  • FG München, 14.04.2010 - 9 K 211/10

    Vorkurs der Berufsoberschule mit sechs Wochenstunden als Ausbildung i.S.v. § 32

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 15. Oktober 2003 - 9 K 4184/02 (juris) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest (vgl. hierzu auch Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. November 2008 - III 103/2006, EFG 2009, 597; Revision eingelegt: III R 93/08).

    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren III R 93/08 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen sowie im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 21. Januar 2010 (juris), in dem der BFH offengelassen hat, ob an der Rechtsprechung festgehalten wird, dass bei dem - bei Verneinung des Tatbestands der Ausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG - nach Ansicht des Senats im Streitfall vorliegenden Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG eine Vollzeiterwerbstätigkeit eine Berücksichtigung nach diesem Tatbestand ausschließt.

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 6 K 3012/13

    Kindergeldanspruch - Vorliegen einer "Berufsausbildung" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz

    Die Teilnahme am Schulunterricht ist, soweit sie der Erfüllung der Schulpflicht dient, auch dann ausreichend, wenn der Umfang des danach zu besuchenden Unterrichts zehn oder weniger Wochenstunden umfasst (BFH-Urteil vom 28. April 2010 - III R 93/08, BFHE 229, 267, BStBl II 2010, 1060).

    Im Hinblick auf die dann erforderliche Abgrenzung zu Urlaubsaufenthalten ist hier von einer Berufsausbildung nur auszugehen, wenn das Kind an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden teilnimmt (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 - III R 93/08, BFHE 229, 267, BStBl II 2010, 1060).

  • FG Münster, 09.07.2010 - 4 K 395/09

    Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung

    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (zuletzt BFH-Urteil vom 28.04.2010 III R 93/08, juris m.w.N.; vgl. auch Loschelder in Schmidt, EStG, 29. Aufl., § 32 Rdnr. 26).
  • FG München, 18.08.2010 - 10 K 2169/09

    Keine Berufsausbildung bei unzureichenden Lernanstrengungen in einem Fernlehrgang

    Ebenso ist nach der Rechtsprechung des BFH bei Kindern, welche die Jungarbeiterklasse einer Staatlichen Berufsschule besuchen, um ihrer Schulpflicht nachzukommen, das Vorliegen einer Berufsausbildung zu bejahen (Urteil vom 28.04.2010 III R 93/08, BFH/NV 2010, 1350).
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